SCHWEIGEPFLICHT-ERKLÄRUNG

(Stand 01.06.22)

Die Weiterbildung Psychosoziale Onkologie (WPO e.V.) hat mich ausdrücklich davon unterrichtet, dass ich gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und des Strafgesetzbuches zu absoluter Verschwiegenheit über alle mir während meiner Fortbildung bekannt werdenden vertraulichen personen- und patientenbezogene Daten verpflichtet bin. Dies betrifft alle Daten, die mir direkt oder indirekt im Kontext aller Fortbildungsangebote (einschließlich der online-Formate) und Leistungen der WPO bekannt werden. Im Fall von online-Veranstaltungen bedeutet dies sicherzustellen, dass ich ungestört und allein im Raum bin und keine dritte Person mithören kann.

Meine Verschwiegenheit besteht grundsätzlich gegenüber allen Personen und Institutionen. Unbefugt darf ich Behörden, Institutionen und Privatpersonen keine Auskunft erteilen.

Ich bin darüber belehrt worden, dass ein Bruch dieser Schweigepflicht ein Grund zur fristlosen Kündigung des Fortbildungsvertrages sowie Anlass zu einem Strafverfahren sein kann.

Gemäß §203 StGB Absatz 1 Satz 1 kann, wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis offenbart, das ihm anvertraut worden oder sonst bekannt geworden ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden.

Ich habe die Schweigepflichterklärung zur Kenntnis genommen und bin mir über mögliche Folgen bei einem Verstoß im Klaren.

Diese Verpflichtung endet nicht mit Abschluss des Fortbildungsangebots der Weiterbildung Psychosoziale Onkologie.

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