Bildungsurlaub – darauf haben Sie Anspruch

Der Besuch von Seminaren ist für den Bildungswilligen manchmal mit Kosten, immer aber mit zeitlichem Aufwand verbunden. Dabei kommt neues Wissen nicht nur dem Teilnehmenden zugute, sondern in der Anwendung auch dem Arbeitgeber. „Bildungsurlaub“ – oder auch „Bildungsfreistellung“, ist ein gesetzlich verbriefter Anspruch auf Weiterbildung während der Arbeitszeit. Dieser ist allerdings nicht in einem Bundesgesetz einheitlich geregelt, sondern in Landesgesetzen verabschiedet worden. Ausnahmen sind die Bundesländer Bayern und Sachsen.

Übersichts-PDF hier herunterladen.

Call Now Button